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Haus & Grund kritisiert Stellplatzsatzung der Stadt Bonn: Bürokratisch, kompliziert, teuer (21.03.2022)

Die Haus & Grund-Vereine Bonn/Rhein-Sieg und Bad Godesberg sehen im Entwurf der Verwaltung für eine neue Stellplatzsatzung der Stadt Bonn einerseits den richtigen Ansatz, im Detail jedoch noch Nachbesserungsbedarf.

Die Möglichkeit den Stellplatzbedarf durch ein Mobilitätskonzept für einen definierten Zeitraum durch Maßnahmen, wie z.B. Carsharing- Angebote, zu kompensieren und damit zu reduzieren, ist ein gutes Angebot, das vorhabenbezogene Lösungen möglich macht. Dies betrifft jedoch in erster Linie gewerblich oder gemischt genutzte Gebäude.

Erfreulich ist, dass nun beim nachträglichen Ausbau von Dächern und Souterrainflächen eine klare Regelung zur Reduzierung bzw. den Verzicht auf den Nachweis eines zusätzlichen Stellplatzes verankert wurde.


Der Ansatz, den Stellplatzbedarf für Wohnnutzungen künftig nach Lage (Zonen) in der Stadt differenziert zu beurteilen, ist nach Ansicht von Architekt Nikolaus Decker, Vorsitzender von H&G Bad Godesberg, ebenfalls richtig, auch wenn sich im Vergleich zur bisherigen Praxis vor allem Erleichterungen für den geförderten Wohnungsbau ergeben.

Die Anforderungen und Regelungen zu den Fahrradstellplätzen sind jedoch nach Haus & Grund-Ansicht kaum zu vertreten. Natürlich müsse dem Fahrrad ein höherer Stellenwert zugemessen werden und die Unterbringung von Fahrrädern so gestaltet sein, dass der Umstieg attraktiv ist. Aber es geht um das Wie. Ein Beispiel: Nach der neuen Satzung muss für ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen mit ca. 70 qm in Zone 2 nachgewiesen werden:
8 x 0,7 = 5,6 = 6 PKW- Stellplätze + 20 (!) Fahrradstellplätze in geschlossenen Räumen oder Einhausungen. Im Idealfall können die Räder in Gegenüberaufstellung angeordnet werden und „nur“ 42 qm reichen dafür aus !

Zusätzlich muss der Eigentümer je 10 Fahrradstellplätze noch einen weiteren für ein Lastenrad mit je 5 qm hinzubauen. Hinzu kommt, dass in den Fahrgassen mind. 2,30 m lichte Höhe gefordert werden, um in der Tiefgarage auch mit dem Rad fahren können.

Fazit für Haus & Grund:
Mit den Regelungen des Satzungsentwurfs soll es allen recht gemacht werden. Die Anforderungen für die Herstellungen von PKW-Stellplätzen bleiben nahezu unverändert während gleichzeitig deutlich mehr Fahrradstellplätze mit höchsten Qualitätsstandards gefordert werden. Diese Anforderungen macht das Bauen bei ohnehin stark steigenden Kosten deutlich teuer. In dichter bebauten Lagen führt die Satzung zu weniger Wohnraum, beim Bau von oberirdischen Abstellanlagen zu höherer Versiegelung.


Verantwortlich:
Nikolaus Decker
Vorsitzender von
Haus & Grund Bad Godesberg

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