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Mieter-Solvenz-Prüfung

Mieter-Solvenz-Pruefung

Wer neue Mieter sucht, sollte kein finanzielles Risiko eingehen.

 

 

Schützen Sie sich

Noch einmal: Das "Weißen" der Decken ist eine unzulässige Farbwahlklausel

BGH, Urteil vom 21.09.2011, AZ: VIII ZR 47/11

Der BGH hat zum zweiten Mal eine Schönheitsreparaturklausel für unwirksam erachtet, wonach der Mieter verpflichtet wurde, die Decken und Oberwände zu "weißen" (vgl. schon BGH, Urt. v. 23.09.2009 - VIII ZR 344/08). Dies könne der Mieter dahingehend verstehen, dass er die Wände und Decken auch im laufenden Mietverhältnis nur in weißer Farbe streichen dürfe. Dies schränke ihn aber in seiner persönlichen Lebensgestaltung ein, ohne dass hierfür ein anerkennenswertes Interesse des Vermieters bestehe (anders aber am Ende des Mietverhältnisses, vgl. zur Rückgabe in "hellen, deckenden, neutralen Farben", BGH, Urt. v. 18.6.2008 - VIII ZR 224/07).

 


 

Weitere Fundstellen u. a.:

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