Newsletter von Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg 13.06.2024

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Grundsteuer-Bundesmodell: Bundesfinanzhof bestätigt Verfassungs-Bedenken von Haus & Grund


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Der Bundesfinanzhof
kann Wegweiser nach Karlsruhe sein

©Guernica_foto_
daniels_schvarz
 






 


Erste Bewertung durch Markus Gelderblom

©hug/Meike Böschemeyer
 




Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am Mittwoch dieser Woche die Beschwerde des Finanzamtes gegen den Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz abgewiesen. Der BFH sieht genau wie Haus & Grund die Verfassungswidrigkeit des Grundsteuer-Bundesmodells in summarischer Prüfung als überwiegend wahrscheinlich. Damit fällt die erste höchstrichterliche Entscheidung der obersten Instanz des zum Bundesmodell zu unseren Gunsten aus!
 
Markus Gelderblom, Hauptgeschäftsführer von H&G Bonn/Rhein-Sieg, informierte über diese wegweisende Entscheidung Vorstand und Beirat. „Der BFH sieht genau wie Haus & Grund die Rechtswidrigkeit des Grundsteuer-Bundesmodells, wie es auch in NRW angewendet wird, in summarischer Prüfung als überwiegend wahrscheinlich. Damit fällt die erste höchstrichterliche Entscheidung zum Bundesmodell zu unseren Gunsten aus.“
 
Kernkritik des BFH: Es sei nicht möglich, einen tatsächlich geringeren Wert durch Gutachten nachzuweisen. Eine verfassungskonforme Auslegung des Grundsteuer-Bewertungsgesetzes müsste dies aber zulassen. Damit steigt der BFH nicht tiefer in die Verfassungskonformitäts-Frage des Grundsteuer-Bundesmodells ein. Das musste er aber auch nicht, denn es handelte sich "nur" um ein vorläufiges Rechtschutz-Verfahren. Gelderblom: „Dennoch: Die Zeichen sind gut!“
 
BFH-Entscheidung zur neuen Grundsteuer ist ein wichtiges Signal
Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler setzen jetzt ebenfalls auf das Bundesverfassungsgericht.

 
Das letzte Wort werde das höchste deutsche Gericht haben. Auch wenn der Bundesfinanzhof (BFH, II B 78/23) mit seiner heutigen Entscheidung die Beschwerden des Finanzamtes zurückgewiesen hat, hat er doch keine eindeutige Aussage zur Verfassungswidrigkeit getroffen. Somit bleiben für uns verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. So kommentierten Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke und Steuerzahlerbund-Präsident Reiner Holznagel den heutigen BFH-Beschluss.
 
Die erheblichen Zweifel an der neuen Grundsteuer bleiben für beide Verbände existent: Sowohl die Bodenpreise als auch die Mietpreise, die Grundlage der Besteuerung sein sollen, seien vielerorts fernab jeder Realität und ihre Herleitung nicht nachvollziehbar, so die beiden Verbandspräsidenten. Für Haus & Grund und den Bund der Steuerzahler stehe fest: Die Musterverfahren werden weiter betrieben – es wird eine zeitnahe Entscheidung aus Karlsruhe angestrebt.
 
Praxishinweis: Nach derzeitigem Stand müssen alle, die einen Bewertungsbescheid erhalten haben, ab 2025 die neue Grundsteuer zahlen, auch wenn Einspruch eingelegt worden ist. Lediglich das Ehepaar, dessen Fall nun vom BFH entschieden wurde, muss aktuell keine neue Grundsteuer ab 2025 zahlen.

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VEREINSNACHRICHTEN

Verspätung für neuen Bonner Mietspiegel – Termin bis zum 1. Juli nicht zu halten


Der neue Bonner Mietspiegel, der eigentlich zum 1. Juli veröffentlicht werden soll, wird sich verspäten. Darüber informierte die Stadtverwaltung Bonn den Arbeitskreis Mietspiegel in dieser Woche. Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg ist dort durch Vorstandsmitglied Wieland Münch und Hauptgeschäftsführer Markus Gelderblom vertreten.

Ein für die Fertigstellung wichtiger Mitarbeiter der Stadt Bonn wird aus gesundheitlichen Gründen für längere Zeit ausfallen. Die Stadt hat nun die Erstellung des Mietspiegels. kurzfristig ausgeschrieben und hofft, in 10 Tagen ein externes Institut beauftragen zu können. Dieses wird dann mit einer vollständig neuen Auswertung der erhobenen Daten beginnen, so dass das bisher Ende Mai vorgelegte erste Modell - hierzu hatten wir eine Vielzahl kritischer Anmerkungen und Nachfragen - nunmehr obsolet ist, wie Gelderblom berichtete.

Voraussichtlich wird der Arbeitskreis Ende Juli erneut tagen. Die Stadt strebt unter diesen veränderten Bedingungen als Veröffentlichungstermin den 1. September an. Ob dieser Termin einzuhalten ist, bleibt abzuwarten.
H&G wird sich weiter dafür einsetzen, dass auch der nächste Mietspiegel von fachlich guter Qualität sein wird.

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VEREINSNACHRICHTEN

Fehlerhafte Straßenreinigungsgebühren: Haus & Grund erwartet Aufklärung und Erstattung bei Überzahlungen


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Gebühren für Straßenreinigung
falsch berechnet

©bonnorange





Bei einer Untersuchung durch das Rechnungsprüfungsamt wurden bei der Stadtverwaltung fehlerhafte Bescheide über die Höhe der Bonner Straßenreinigungsgebühren festgestellt. Das wurde zunächst nichtöffentlich im Rechnungsprüfungsausschuss diskutiert. Die Hauptbetroffenen mit Immobilieneigentum und Mietwohnungen wurden nicht informiert.

Haus & Grund protestierte in einem Brief an Oberbürgermeisterin Katja Dörner über diese Methode des Umgangs mit diesen Erkenntnissen: Vorsitzender Dirk Vianden schrieb in aller Klarheit: „Der Eindruck der Vertuschung drängt sich auf“.

Die Bürgerschaft müsse sich bei städtischen Abrechnungen darauf verlassen können, dass diese dem Grunde und der Höhe nach in Ordnung und damit frei von Fehlern seien.  Sollte dies nicht der Fall sein, geht Haus & Grund von der Selbstverständlichkeit aus, dass in gutem Glauben auf die Rechtmäßigkeit der Bescheide erfolgte Überzahlungen auch ohne eingelegten Widerspruch an die Betroffenen zurückgezahlt werden. Vianden: „Bestandskraft hin oder her. Widrigenfalls müssten wir unseren Mitgliedern umgehend empfehlen, stets vorsorglich gegen jeden städtischen Bescheid Widerspruch einzulegen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.“

Die Stadt hat Personalengpässe bei der Gebührenberechnung eingeräumt. Vor diesem Hintergrund weiteten sich, so Haus & Grund, auch „Zweifel aus auf erfolgte und erfolgende Gebührenbescheide zu anderen städtischen Dienstleistungen wie Abfall, Schmutz- oder Niederschlagswasser aus.“ Der Vorsitzende der Eigentümergemeinschaft fordert von der Stadt, „Konsequenzen zu ziehen und das Vertrauen der Bürgerschaft in städtisches Verwaltungshandeln wieder herzustellen.“

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KOMMUNAL / REGIONAL

Bürgerbeteiligung zur Umgestaltung Rheingasse bis zum 30. Juni


Für die Umgestaltung der Rheingasse lädt die Bundesstadt Bonn im Juni 2024 zur Beteiligung ein. Die Bonner*innen können sowohl in Präsenz als auch digital mitwirken.
 
Die Beteiligungsmöglichkeiten
Bereits am Donnerstag, 13. Juni 2024, ab 18 Uhr wird in der Probebühne der Oper, Am Boeselagerhof 1 (Seiteneingang), über den aktuellen Planungsstand informiert, außerdem werden Anregungen zum weiteren Planungsprozess sowie zur Gestaltung der Rheingasse gesammelt. Die Stadt hat dafür unter anderem 750 zufällig ausgeloste Erwachsene und 150 Jugendliche angeschrieben.
 
Bis einschließlich Sonntag, 30. Juni 2024, können Anregungen und Wünsche über die digitale Beteiligungsplattform www.bonn-macht-mit.de geäußert werden.
 
Das Projekt ist Teil des Masterplans Innere Stadt zur künftigen Entwicklung der Bonner Innenstadt. Die Idee:  Der Straßenraum der Rheingasse soll aufgewertet und die Verbindung zwischen City und Rhein verbessert werden. Zukünftig soll in der Rheingasse der Kfz-Verkehr nur noch vom Rhein in Richtung Innenstadt fließen. Damit kann auf eine Fahrspur verzichtet werden, und es ergeben sich größere Spielräume in der Gestaltung des Raums hinsichtlich der verkehrlichen Ansprüche und der Aufenthalts- und Klimaqualität. Die konkreten Fragen zur Aufteilung, zur Gestaltung und Möblierung des Raums sollen im Rahmen der Beteiligung diskutiert werden.

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KOMMUNAL / REGIONAL

Neue Planung für früheres Post-Areal Altstadt: Frühzeitige Beteiligung ab 21. Juni


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Das ehemalige Postareal soll mit neuen Wohnungen bebaut werden

©hug/Benjamin Westhoff
 




Die Bundesstadt Bonn startet die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Planung für das frühere Post-Areal in der inneren Nordstadt (Altstadt).
 
Das Gebiet, das bis zum Jahr 2018 der Deutschen Post als Büro- und Zustellcenter diente, umfasst die Grundstücke Kaiser-Karl-Ring 59-63 und die Dorotheenstraße 103 mit einer Gesamtgröße von 6.900 Quadratmetern. Geplant ist eine neue bauliche Entwicklung mit dem Schwerpunkt Wohnen mit einer Mischung aus Eigentumswohnungen, Mietwohnungen und einer dreigruppigen Kindertagesstätte sowie einem geringen Anteil gewerblicher Nutzungen. Von den Mietwohnungen sollen 40 Prozent öffentlich gefördert werden. Der Innenhof soll zum Teil entsiegelt und begrünt werden.
 
Die Bundesstadt Bonn lädt am Freitag, 21. Juni 2024, ab 17 Uhr im Digital Hub, Am Hauptbahnhof 6, zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan ein. Neben dem Informationsabend, an dem die Planung vorgestellt wird, stehen ab sofort Informationen auf dem Beteiligungsportal unter www.bonn-macht-mit.de/beteiligungen/postareal-nordstadt im Internet zur Verfügung. Ab dem 21. Juni können dort online für einen Zeitraum von zwei Wochen bis 5. Juli 2024 Anregungen abgegeben werden.
 
Unabhängig von der jetzigen Beteiligung haben alle die Möglichkeit sich zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der gesetzlichen Beteiligungsmöglichkeiten gemäß § 3 (2) des Baugesetzbuches zu äußern. Der Zeitpunkt wird öffentlich bekannt gemacht.
 
Weitere Informationen zum Projekt gibt es auf der städtischen Internetseite www.bonn.de/postareal-nordstadt.

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KOMMUNAL / REGIONAL

Pilotprojekt: IHK möchte Quartiersparkplatz im Bonner Talweg schaffen - Gespräche mit Stadt und möglichen Kooperationspartnern


Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg lässt derzeit prüfen, ob sie ihren Parkplatz außerhalb der Öffnungszeiten für Fremdparker öffnen darf. „Gerade mit Blick auf Viertel wie die Südstadt mit hohem Parkdruck setzen wir uns im Rahmen der Initiative Vorfahrt-Vernunft für Quartiersgaragen- und parkplätze ein, weil sie helfen können, den Parkdruck zu reduzieren. Da würden wir gerne mit gutem Beispiel vorangehen“, sagt IHK-Präsident Stefan Hagen.
 
„An Werktagen sind die Beschäftigten und die Gäste der IHK auf den Parkraum angewiesen, in den Abendstunden oder am Wochenende sind die Parkplätze aber in der Regel verwaist. Dann würden wir sie gerne mit Unterstützung eines Kooperationspartners für Anwohnerinnen und Anwohner öffnen“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille. Derzeit ist die IHK im Gespräch mit der Stadt und möglichen Kooperationspartnern, um auszuloten, ob und wie sich am IHK-Standort im Bonner Talweg ein solcher Quartiersparkplatz realisieren ließe. „Mit unserem eigenen Projekt wollen wir insbesondere Erfahrungen für die Beratung unserer Mitgliedsunternehmen sammeln, wie sich solche Projekte umsetzen lassen – und wo etwaige Fallstricke liegen, die es erschweren, Parkplätze zu öffnen“, sagt Hille.

Informationen unter: www.vorfahrt-vernunft.de.

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KOMMUNAL / REGIONAL

Mitmachzentren als Herzstück der Klimaviertel


Der Ausschuss für Umwelt, Klima und lokale Agenda hat in seiner jüngsten Sitzung grünes Licht für vier „Klimaviertel“ gegeben: Die Stadtverwaltung ist beauftragt, in den kommenden Monaten in jedem Stadtbezirk ein Klimaviertel samt Mitmachzentrum aufzubauen.
 
Oberbürgermeisterin Katja Dörner: „Das erfolgreiche Mitwirkungsverfahren "Bonn4Future" hat deutlich gemacht: Die Menschen in Bonn wollen den Wandel vor der eigenen Haustür mitgestalten und sie bringen sich mit viel Kreativität und Engagement für den Klimaschutz ein. Die Klimaviertel unterstützen die Bonnerinnen und Bonner bei den notwendigen Veränderungen. Gemeinsam können lebenswerte und klimaresiliente öffentliche Räume geschaffen und Emissionen vor Ort reduziert werden.“
 
Die Mitmachzentren dienen als Begegnungsort, als Anlaufstelle für Information und Beratung sowie als Ausgangspunkt vielfältiger gemeinschaftlich geplanter Aktivitäten. Voraussichtlich im Herbst starten erste Projekte.  Die Klimaviertel werden mit bestehenden Strukturen im jeweiligen Viertel verknüpft. Aktivitäten können Workshops, Vorträge, kulturelle Veranstaltungen und Vernetzungstreffen sein. Zivilgesellschaftliche Strukturen wie Nachbarschaftsvereine, Träger sozialer Arbeit, kirchliche Einrichtungen oder Nachhaltigkeitsinitiativen mit Ressourcen und Qualifizierungsangeboten werden in den Klimavierteln vernetzt.
 
Interessierte können sich aktiv einbringen. Das Team der Verwaltung ist per Mail erreichbar unter klimaviertel@bonn.de.

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KOMMUNAL / REGIONAL

Bonn: Renum kauft ehemaliges Standesamt


Ein Tochterunternehmen der Renum Projektgruppe hat das vollvermietete frühere Bonner Standesamt an der Poppelsdorfer Allee 24 in der Südstadt erworben. Zu den heutigen Nutzern der ca. 2.400 m² großen Immobilie gehören die Universität Bonn, ein Architekturbüro sowie die Deutsche Steuerberater Versicherung, die auch Verkäuferin des Gebäudes aus den 1950er Jahren ist. Die Pensionskasse des steuerberatenden Berufs wird ihre derzeitigen Büroflächen auch nach dem Verkauf als Mieter weiter nutzen. Larbig & Mortag Immobilien war exklusiv mit dem Verkauf beauftragt. Der Käufer Renum hat mehrere prominente Projekte in Bonn realisiert, darunter das Rheinwerk III und die V2 Offices. Das berichtet Thomas Daily Newsletter am 5.6.24.

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SERVICE

Ab 17. Juni: Kurz vor dem Ferienstart: Stadt Bonn bietet zusätzliche Termine für Ausweise und Pässe im Dienstleistungszentrum an


Das Dienstleistungszentrum der Bundesstadt Bonn wird kurz vor der Ferienzeit zusätzliche Termine für die Beantragung von endgültigen Reise- und Ausweisdokumenten bereitstellen.
 
In der Zeit vom 17. Juni bis 30. August 2024 werden die Terminangebote erweitert. Das "PopUp-Büro" wird das Dienstleistungszentrum (DLZ) erneut in enger Zusammenarbeit mit der Ausbildungsabteilung unterstützen. Mit den zusätzlichen Terminen soll dem steigenden Bedarf an Reise- und Ausweisdokumenten vor und in der Ferienzeit Rechnung getragen werden.
 
Die Stadtverwaltung rät, schon jetzt die Gültigkeit der Ausweisdokumente zu prüfen und frühzeitig einen Termin zu vereinbaren, sofern die Dokumente in Kürze ablaufen. Sie weist darauf hin, dass in dem "PopUp-Büro" keine vorläufigen Ausweisdokumente beantragt werden können. Dies ist nur im eigentlichen Dienstleistungszentrum möglich. Ebenfalls können Anträge nach erfolgter Namensänderung oder Einbürgerung nur im DLZ selbst bearbeitet werden.
 
Die zusätzlichen Termine können ab sofort gebucht werden. Tagesaktuell werden zudem ab dem 17. Juni je nach Personalkapazität weitere Termine freigeschaltet. Die Buchung erfolgt über die Terminreservierung unter www.bonn.de/termine und bei den Mitarbeitenden des Callcenters unter Telefon 0228 – 77 66 77. Betroffene haben dann die Möglichkeit, neben Terminen im Dienstleistungszentrum und seinen Außenstellen in den Stadtbezirken Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg gezielt Termine für ihre Reise- und Ausweisdokumente auch im "PopUp-Büro" im Stadthaus-Foyer zu buchen.

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SERVICE

Ab 17. Juni: Sicherheit: Ausstellung im Stadthaus zum Arbeitsalltag in der Wache GABI


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Der Stadtordnungsdienst ist
mit Bodycams ausgerüstet

©Stadt Bonn
 



Eine Ausstellung im Foyer des Bonner Stadthauses, Berliner Platz, zeigt den Arbeitsalltag der Mitarbeitenden der gemeinsamen Anlaufstelle von Ordnungsdienst und Polizei in der Innenstadt (Wache GABI). Sie ist von Montag, 17. Juni, bis Montag, 8. Juli 2024, zu den Öffnungszeiten des Stadthauses zu sehen. Mit großformatigen Bildern werden Szenen aus dem Arbeitsalltag der GABI-Mitarbeitenden gezeigt. Diesem entstammen auch sichergestellte Gegenstände, wie beispielsweise Waffen sowie typische Drogenverstecke, die in Vitrinen zu sehen sind.
 
In der ersten Woche stehen jeweils von 10 bis 16 Uhr Mitarbeitende der Wache GABI für Gespräche über die Arbeit in der Bonner Innenstadt zur Verfügung. Das Stadthaus-Foyer ist montags bis donnerstags von 8 bis 18 und freitags von 8 bis 15 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei.
 
Seit 1992 gibt es die Gemeinsame Anlaufstelle Bonn Innenstadt, kurz Wache GABI. Hier arbeiten Polizei und Stadtordnungsdienst zusammen.
 
Die Ausstellung wurde anlässlich des 30-jährigen Bestehens der Wache GABI im Jahr 2022 konzipiert und war im Frühjahr bereits im Polizeipräsidium ausgestellt.
 
Weitere Informationen zur Wache GABI gibt es unter www.bonn.de/wache-gabi.

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Digital. Nachhaltig. Bauen. – Digitaler Gebäuderessourcenpass startet in Nordrhein-Westfalen


Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der Madaster Germany GmbH eine Kooperationsvereinbarung für den Start von digitalen Gebäuderessourcenpässen im Land Nordrhein-Westfalen unterzeichnet. Im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung 2024 werden zehn Investitionsvorhaben aus den Bereichen Mietwohnungsneubau oder Modernisierung gesucht, die die Erstellung eines digitalen Gebäuderessourcenpasses erproben wollen. Einbezogen werden auch Vorhaben aus dem Bereich des Auszubildenden- und Studierendenwohnens.
 
"Digital. Nachhaltig. Bauen": Mithilfe des digitalen Gebäuderessourcenpasses soll dieser Dreiklang zum Leitmotiv des Bauens der Zukunft in Nordrhein-Westfalen werden. Mit dem digitalen Gebäudepass wollen wir wissen, was in einem Gebäude steckt. Bislang steht der CO2-Verbrauch eines Gebäudes im laufenden Betrieb im Fokus. Zukünftig wird es darum gehen, den CO2-Fußabdruck eines Gebäudes über seinen gesamten Lebenszyklus – einschließlich der Wiederverwendbarkeit seiner Teile – zu messen. Dafür bedarf es konkreter Kriterien und vor allen Dingen einer wirtschaftlichen Umsetzbarkeit für alle Beteiligten. Deshalb kommt es darauf an, in der Baupraxis Erfahrungen zu sammeln. Mit der nun geschlossenen Kooperation profitiert das Land Nordrhein-Westfalen und die Wohnungswirtschaft von dem Erfahrungswissen Madasters.
 
Mit dem digitalen Pass für Gebäude soll bei deren Bau eine vergleichbare und dauerhaft verfügbare digitale Dokumentation über die verwendeten Ressourcen erfolgen. Dadurch kann die Wiederverwendbarkeit von Materialien und Bauteilen sowie die CO2-Bilanz des Gebäudes erfasst werden.

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Vollvermietet: Der Neue Kanzlerplatz in Bonn


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Blick aus dem Turmhaus des Kanzlerplatzes auf Bonn

©Meike Böschemeyer
 





Der Neue Kanzlerplatz ist vollvermietet: sgpartner Rechtsanwälte & Wirtschaftsprüfer bezieht die letzten vakanten Flächen
 
Art-Invest Real Estate vermeldet die Vollvermietung des prestigeträchtigen Immobilienprojektes Neuer Kanzlerplatz in Bonn: Die letzte vakante Bürofläche von 310 m² wurde an die renommierte Wirtschaftskanzlei sgpartner vermietet. Die Kanzlei richtet ihr Office im 22. Stockwerk der 101,5 m hohen Landmarke ein, welche seit zwei Jahren die Bonner Skyline markiert und den Mitarbeitenden einen spektakulären Ausblick über die gesamte Stadt gewährt.

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