Wer neue Mieter sucht, sollte kein finanzielles Risiko eingehen.
Dies ist der hochgerechnete Betrag, der durch die Preiskappung der Mietpreisbremse nicht mehr zwischen den Mietvertragsparteien beim Neuabschluss eines Mietvertrages über Wohnraum vereinbart werden darf. Ob die Mietpreisbremse das Ziel der Begleitmaßnahmen, das in der von der Landesregierung zu erlassenen Rechtsverordnung zur Mietpreisbremse genannt und erläutert werden muss, fördern wird, ist ungewiss. Die vorliegende Broschüre soll den Umgang mit der Mietpreisbremse erleichtern, Zweifelsfragen darstellen und Lösungen anbieten. Mit seinen über 60 Beispielen findet sich der Leser in seiner konkreten Situation sofort wieder.
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