Wer neue Mieter sucht, sollte kein finanzielles Risiko eingehen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die aktuelle Grundsteuer ab 2025 für verfassungswidrig
erklärt. Die Grundsteuer muss deshalb ab 2025 auf Basis aktueller Informationen
zur Immobilie gezahlt werden. Für die neue Steuerberechnung benötigen
die Finanzämter wegen der vielen neu zu erfassenden Immobilien schon jetzt
aktuelle Angaben zur Immobilie.
Alle Eigentümer einer Immobilie müssen aktiv werden. Das betrifft Eigentümer von
sowie Erbbauberechtigte unter Mitwirkung des Eigentümers. Ob das Grundstück selbstgenutzt oder vermietet ist, ist dabei unerheblich.
Jeder Eigentümer muss eine elektronische Erklärung mit Angaben zu seiner Person und seinem Grundstück ausfüllen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln, das für sein Grundstück zuständig ist („Lagefinanzamt“). Alle Bundesländer werden im Steuerportal MEIN ELSTER voraussichtlich in den nächsten Wochen bis spätestens Anfang Juli 2022 die entsprechenden Vordrucke rein elektronisch zur Verfügung stellen.
Ab Juli 2022 bis zum 31.1.2023 (die ursprüngliche Frist bis zum 31.10.2022 wurde nun auch auf Drängen von Haus & Grund bis Ende Januar 2023 verlängert) ist die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abzugeben.
Im Grundsteuerportal der Finanzverwaltung NRW können sie einen Sachdatenauszug zur Grundsteuer abrufen. Hierin ist u. a. der Bodenrichtwert enthalten.
Hier gelangen Sie zu einer (externen) Informationsseite der Finanzverwaltung NRW mit häufig gestellten Fragen und Antworten.
Ein ab Juli 2022 freigeschaltetes Portal des Bundesministeriums für Finanzen ermöglicht für selbstnutzende Eigentümer in einfach gelagerten Fällen eine Übermittlung der Erklärung ohne ELSTER.