Wer neue Mieter sucht, sollte kein finanzielles Risiko eingehen.
Zehn Jahre sind seit dem Inkrafttreten der zweiten umfassenden Reform des Wohnungseigentumsgesetzes vergangen.
Der Gesetzgeber beabsichtigte mit dieser Reform, das rechtliche Instrumentarium des Wohnungseigentumsgesetzes „praktikabler als bisher handhaben zu können. “Allerdings haben sich die mit diesen Gesetzesänderungen verbundenen Erwartungen der Wohnungseigentümer, der Verwalter, der Rechtsanwälte, aber auch der Richterschaft nicht erfüllt.
Die Einführung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft, die Erweiterung der Beschlusskompetenzen der Eigentümer, insbesondere zur erleichterten Änderung der Kostenverteilung, die neu geschaffenen Regelungen zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen und zur Einführung der zwingend anzulegenden Beschluss-Sammlung wie auch die Regelungen zu den richterlichen Gestaltungsmöglichkeiten zur Beschlussersetzung haben eher mehr offene Fragen geschaffen als zur praktikableren Handhabung der bestehenden bzw. neu geschaffenen rechtlichen Grundlagen beigetragen.
Die Fülle der zu diesen Fragen bisher ergangenen Entscheidungen der Amts- und Landgerichte, des Bundesgerichtshofes, aber auch die unterschiedlichen Auslegungen in Kommentierung und Fachschrifttum machen deutlich, dass von einer Verbesserung der Rechtssicherheit unter den Beteiligten und Betroffenen nicht die Rede sein kann. Umso mehr entsteht damit in der wohnungseigentumsrechtlichen Praxis der Notwendigkeit einer umfassenden Information über die zumindest bisher durch die Gerichte geschaffene Rechtslage und die sich daraus für Wohnungseigentümer, Verwalter und alle anderen betroffenen Kreise ergebenden Folgen.
Wie schon in der Vergangenheit soll die hier in überarbeiteter und aktualisierter Fassung vorliegende 10. Auflage des „Ratgeber zum Wohnungseigentum“ als bewährter Wegweiser und Helfer bei der Klärung der neuen, aber auch der immer noch bestehenden alten Fragen beitragen.
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