Wer neue Mieter sucht, sollte kein finanzielles Risiko eingehen.
Der Vorstand von Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg hat mit Wirkung ab dem 01.07.2019 die Geltung einer neuen vereinsinternen Gebührenordnung beschlossen. Die alte Gebührenordnung stammte aus dem Jahr 2011 und bedurfte dringend einer "Revision", da seitdem viele neue Dienstleistungen bzw. Dienstleister hinzugekommen sind, sich die Zahl unserer Vertrauensanwälte auf mittlerweile 13 erhöht hat und auch zwei Steuerberater unseren Mitgliedern Auskunft erteilen. So kam es in der Vergangenheit oft zu Unklarheiten über die Gebührenhöhe.
Die neue Gebührenordnung ist nun sehr viel detaillierter und transparenter und ermöglicht einen schnellen und einfachen Überblick über die anfallenden Gebühren. Dabei gilt natürlich, dass die mündliche Erstberatung im Rahmen einer persönlichen oder telefonischen Besprechung, gleich ob in der Hauptgeschäftsstelle oder in den Kanzleien unserer Vertrauensanwälte, unverändert für alle Vereinsmitglieder kostenlos ist.
Die einzelnen Gebührentatbestände ermöglichen eine gerechtere Abrechnung der erbrachten Dienstleistungen. Dabei wurden die Gebühren insgesamt maßvoll erhöht. So kostet ein zweiseitiges anwaltliches Standardschreiben - der Regelfall - bspw. nun 66,64 €. Andererseits sind einige Gebühren, wie die "Erfolgsprämie" für die Durchsetzung von Mieterhöhungen weggefallen.
Die neue Gebührenordnung wird allen Dienstleistungen zugrunde gelegt, die ab dem 01.07.2019 bei uns in Auftrag gegeben werden. Sie kann hier eingesehen werden: